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Haftungsausschluss

Nutzungsbedingungen der Datenbank für Gewerbeimmobilien und -flächen der Region Hannover

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

I. Anwendungsbereich der Nutzungsbedingungen
  1. Die Region Hannover (Diensteanbieter) betreibt die Datenbank für Gewerbeimmobilien und -flächen der Region Hannover "Immobiliendatenbank" als ein Angebot der Wirtschaftsförderung (www.gewerbeimmobilien.region-hannover.de).

    Die Immobiliendatenbank soll dem Zweck dienen, den gewerblichen Flächen- und Immobilienstandort Region Hannover gemeinsam, kooperativ zu vermarkten, die abgestimmten Ansiedlungsprozesse zwischen den Beteiligten zu verbessern und jeder Kommune ein effektives Instrument zur eigenen Bestandsverwaltung anzubieten.

    Bei dem Betrieb der Immobiliendatenbank findet eine Zusammenarbeit mit kooperierenden regionsangehörigen Kommunen statt.

    Immobilien können eingestellt werden von Grundstückseigentümern im Rahmen eigener gewerblicher Angebote, Anbietern aus der Immobilienbranche und regionsangehörigen Kommunen (Einsteller).

    Die eingestellten Angebote dienen den teilnehmenden Kommunen und dem Diensteanbieter für eine verbesserte Marktübersicht bei Ansiedlungsfragen und werden auf Anfrage als PDF-Dokument exportiert und Dritten zur Verfügung gestellt.

    Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch den Diensteanbieter und die Nutzung dieser Dienste durch die Einsteller sowie die kooperierende Kommune.

  2. Informationen zum Diensteanbieter erhalten Sie auf www.wirtschaftsfoerderung-hannover.de.
  3. Der Diensteanbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Dienstanbieter die Einsteller mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Einsteller nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird der Diensteanbieter den Einsteller auf das Widerspruchsrecht und die Folgen hinweisen.

II. Anmeldeberechtigung und Anmeldung
  1. Die Nutzung der in der Immobiliendatenbank verfügbaren Dienste setzt die Anmeldung der Einsteller voraus. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der Diensteanbieter ist berechtigt, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
  2. Die Anmeldung ist dem Einsteller nur gestattet, wenn er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung nicht gestattet. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
  3. Die während des Anmeldevorgangs vom Diensteanbieter erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Einsteller vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben.
  4. Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Einsteller werden diese vom Diensteanbieter auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Diensteanbieters korrekt und bestehen aus Sicht des Diensteanbieters keine sonstigen Bedenken, schaltet der Diensteanbieter den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Einsteller hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Teilnahmeantrages. Ab Zugang der E-Mail ist der Einsteller zur Nutzung der Immobiliendatenbank im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der Einsteller die Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.
  5. Im Verlauf des Anmeldevorgangs wird der Einsteller gebeten, einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben. Mit diesen Daten kann der Einsteller sich nach der Freischaltung des Zugangs und der Bestätigung auf der Immobiliendatenbank einloggen. Es liegt in der Verantwortung des Einstellers, dass der Benutzername nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte, verletzt und nicht gegen die guten Sitten verstößt. Die Zugangsdaten einschließlich des Passwortes sind von dem Einsteller geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
  6. Es liegt in der Verantwortung des Einstellers sicherzustellen, dass der Zugang zu der Immobiliendatenbank und die Nutzung der auf der Immobiliendatenbank zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch den Einsteller bzw. durch die von dem Einsteller bevollmächtigten Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten des Einstellers Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Diensteanbieter unverzüglich durch den Einsteller zu informieren. Der Einsteller haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Der Einsteller ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich der Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Teilnahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat der Einsteller die Angaben unverzüglich in der Immobiliendatenbank in den persönlichen Einstellungen zu korrigieren. Sollte dies dem Einsteller nicht gelingen, so teilt dies der Einsteller dem Diensteanbieter unverzüglich per E-Mail oder Telefax mit.

III. Beendigung der Teilnahme
  1. Der Einsteller kann den Zugang zu der Immobiliendatenbank mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, indem er sich von der Immobiliendatenbank abmeldet.
  2. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der Einsteller darf seinen Zugang nicht mehr nutzen. Der Diensteanbieter behält sich vor, den Benutzernamen sowie das Passwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
  3. Der Diensteanbieter ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Teilnahme entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.

Der Diensteanbieter übernimmt keine Garantie für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen. Der Diensteanbieter übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit der Server und damit der unentgeltlich eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte. Einschränkungen der Verfügbarkeit der Server sind keine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Diensteanbieters, es sei denn, diese sind von dem Diensteanbieter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.

X. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
  1. Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Teilnahme an der Immobiliendatenbank abgegeben werden, in Schriftform oder per E-Mail abzugeben. Die E-Mail-Adresse des Diensteanbieters lautet: wirtschaftsfoerderung@region-hannover.de. Die postalische Anschrift des Diensteanbieters lautet: Vahrenwalder Str. 7, 30165 Hannover. Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Fall einer solchen Änderung wird der Diensteanbieter den Einsteller hierüber in Kenntnis setzen.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
  3. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, der Sitz des Diensteanbieters (Hannover).

Rechtliche Regelungen

Nutzungsbedingungen der Datenbank für Gewerbeimmobilien und -flächen der Region Hannover

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

I. Anwendungsbereich der Nutzungsbedingungen
  1. Die Region Hannover (Diensteanbieter) betreibt die Datenbank für Gewerbeimmobilien und -flächen der Region Hannover "Immobiliendatenbank" als ein Angebot der Wirtschaftsförderung (www.gewerbeimmobilien.region-hannover.de).

    Die Immobiliendatenbank soll dem Zweck dienen, den gewerblichen Flächen- und Immobilienstandort Region Hannover gemeinsam, kooperativ zu vermarkten, die abgestimmten Ansiedlungsprozesse zwischen den Beteiligten zu verbessern und jeder Kommune ein effektives Instrument zur eigenen Bestandsverwaltung anzubieten.

    Bei dem Betrieb der Immobiliendatenbank findet eine Zusammenarbeit mit kooperierenden regionsangehörigen Kommunen statt.

    Immobilien können eingestellt werden von Grundstückseigentümern im Rahmen eigener gewerblicher Angebote, Anbietern aus der Immobilienbranche und regionsangehörigen Kommunen (Einsteller).

    Die eingestellten Angebote dienen den teilnehmenden Kommunen und dem Diensteanbieter für eine verbesserte Marktübersicht bei Ansiedlungsfragen und werden auf Anfrage als PDF-Dokument exportiert und Dritten zur Verfügung gestellt.

    Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch den Diensteanbieter und die Nutzung dieser Dienste durch die Einsteller sowie die kooperierende Kommune.
  2. Informationen zum Diensteanbieter erhalten Sie auf www.wirtschaftsfoerderung-hannover.de.
  3. Der Diensteanbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Dienstanbieter die Einsteller mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Einsteller nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird der Diensteanbieter den Einsteller auf das Widerspruchsrecht und die Folgen hinweisen.
II. Anmeldeberechtigung und Anmeldung
  1. Die Nutzung der in der Immobiliendatenbank verfügbaren Dienste setzt die Anmeldung der Einsteller voraus. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der Diensteanbieter ist berechtigt, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
  2. Die Anmeldung ist dem Einsteller nur gestattet, wenn er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung nicht gestattet. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
  3. Die während des Anmeldevorgangs vom Diensteanbieter erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Einsteller vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben.
  4. Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Einsteller werden diese vom Diensteanbieter auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Diensteanbieters korrekt und bestehen aus Sicht des Diensteanbieters keine sonstigen Bedenken, schaltet der Diensteanbieter den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Einsteller hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Teilnahmeantrages. Ab Zugang der E-Mail ist der Einsteller zur Nutzung der Immobiliendatenbank im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der Einsteller die Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.
  5. Im Verlauf des Anmeldevorgangs wird der Einsteller gebeten, einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben. Mit diesen Daten kann der Einsteller sich nach der Freischaltung des Zugangs und der Bestätigung auf der Immobiliendatenbank einloggen. Es liegt in der Verantwortung des Einstellers, dass der Benutzername nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte, verletzt und nicht gegen die guten Sitten verstößt. Die Zugangsdaten einschließlich des Passwortes sind von dem Einsteller geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
  6. Es liegt in der Verantwortung des Einstellers sicherzustellen, dass der Zugang zu der Immobiliendatenbank und die Nutzung der auf der Immobiliendatenbank zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch den Einsteller bzw. durch die von dem Einsteller bevollmächtigten Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten des Einstellers Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Diensteanbieter unverzüglich durch den Einsteller zu informieren. Der Einsteller haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Der Einsteller ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich der Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Teilnahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat der Einsteller die Angaben unverzüglich in der Immobiliendatenbank in den persönlichen Einstellungen zu korrigieren. Sollte dies dem Einsteller nicht gelingen, so teilt dies der Einsteller dem Diensteanbieter unverzüglich per E-Mail oder Telefax mit.
III. Beendigung der Teilnahme
  1. Der Einsteller kann den Zugang zu der Immobiliendatenbank mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, indem er sich von der Immobiliendatenbank abmeldet.
  2. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der Einsteller darf seinen Zugang nicht mehr nutzen. Der Diensteanbieter behält sich vor, den Benutzernamen sowie das Passwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
  3. Der Diensteanbieter ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Teilnahme entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.
IV. Immobilieneinstellung
  1. In die Immobiliendatenbank dürfen nur Immobilien (Grundstücke und Gebäude) eingestellt werden, die im Gebiet der Region Hannover belegen sind und für eine gewerbliche Nutzung besteht oder angestrebt wird. Doppelte Einträge von Immobilien sind nicht gestattet. Sofern das Objekt bereits in der Datenbank vorhanden ist, gilt folgende Reihenfolge:
    • Erstveröffentlichungsrecht hat der Eigentümer des Objekts.
    • Zusätzliche Inserate zum Objekt werden nur veröffentlicht, wenn der Makler einen Vermarktungsauftrag des Eigentümers hat.
    • Bei Einträgen, denen kein Vermarktungsvertrag mit dem Eigentümer zugrunde liegt, wird der zuerst eingestellte Eintrag veröffentlicht. Die Anbieter der nicht veröffentlichten Einträge werden von der zuständigen Kommune schriftlich darüber informiert.
  2. Eingestellte Angebote sind von der jeweils teilnehmenden Kommune und dem Diensteanbieter jederzeit nach der Speicherung durch den Einsteller einsehbar. Nach der Speicherung durch den Einsteller erfolgt die Freigabe von Immobilienangeboten durch die/den jeweils zuständigen Wirtschaftsförderer/in der jeweils teilnehmenden Kommune, in der die Immobilie belegen ist. Falls ein Einsteller ein Angebot für eine Immobilie einstellt, die in einer Kommune belegen ist, die nicht an der Immobiliendatenbank der Region Hannover teilnimmt, so erfolgt eine Freischaltung durch den Diensteanbieter selbst.
  3. Die jeweiligen Ansprechpartner der teilnehmenden Kommune/des Diensteanbieters finden Sie hier: www.wirtschaftsfoerderung-hannover.de/Ansprechpartner-vor-Ort
  4. Die Einstellung von Immobilienangeboten erfolgt mit der Zielsetzung, diese auf den entsprechenden Webseiten zu veröffentlichen. Des Weiteren erhalten die teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit, die in ihrem Gebiet belegenen Angebote ebenfalls auf ihrer eigenen Webseite zu veröffentlichen.
  5. Der Einsteller hat weder gegenüber dem Diensteanbieter noch der teilnehmenden Kommune ein Anspruch auf Freischaltung des Angebotes. Der jeweilige Wirtschaftsförderer kann die Freischaltung des Angebotes insbesondere aufgrund der nachfolgenden Gründe ablehnen:
    1. Das Objekt liegt nicht im Gebiet der Region Hannover oder in einer regionsangehörigen Kommune
    2. Das eingestellte Objekt ist nicht vorhanden.
    3. Die eingestellten Objektdaten sind offensichtlich falsch oder nicht vollständig (z.B. Anschrift oder Hausnummer ist nicht angegeben).
    4. Das Objekt ist bereits in der Datenbank vorhanden und zur Veröffentlichung freigegeben (siehe IV.1.).
    5. Kontaktdaten des Ansprechpartners oder das Impressum fehlen.
    6. Angaben zum Stand des Bauleitverfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB) (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Veränderungssperre) oder zum Gebietstyp nach Baunutzungsverordnung (BauNVO), wie z.B. reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (Ml), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI), Sondergebiete (SO) fehlen oder sind falsch angegeben.
    7. Das Planungsrecht für das Objekt fehlt, obwohl es als qualifiziertes Grundstück angeboten wird.
    8. Bei konkreten Anhaltspunkten für das Gesetzesverstößen oder Verstößen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere bei Inhalten, die gegen die Regelungen in V. Nr. 3 dieser Nutzungsbedingungen verstoßen.
    9. Das Objekt in bereits in der Datenbank vorhanden. Sofern das Objekt bereits eigenstellt wurde, gilt folgende Reihenfolge:
      • Erstveröffentlichungsrecht hat der Eigentümer des Objekts.
      • Zusätzliche Inserate zum Objekt werden nur veröffentlicht, wenn der Makler einen Vermarktungsauftrag des Eigentümers hat.
      • Bei Einträgen, denen kein Vermarktungsvertrag mit dem Eigentümer zugrunde liegt, wird der zuerst eingestellte Eintrag veröffentlicht. Die Anbieter der nicht veröffentlichten Einträge werden von der zuständigen Kommune schriftlich darüber informiert.
    10. Die Ablehnung soll dem Einsteller durch den zuständigen Wirtschaftsförderer/in der teilnehmenden Kommune/des Diensteanbieters schriftlich unter Nennung der Gründe innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Freischaltung des Inserates durch den Einsteller per E-Mail mitgeteilt werden.
    V. Rechte und Pflichten der Einsteller
    1. Die Nutzungsberechtigung des Einstellers beschränkt sich auf den Zugang zu der Immobiliendatenbank sowie auf die Nutzung der in der Immobiliendatenbank jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen.
    2. Die Einsteller erhalten zur Publikation ihres Immobilienangebotes einen eigenen Zugang für die Immobiliendatenbank. Über diesen Zugang erhalten sie die Möglichkeit, ihre Angebote mit dem Ziel in die Datenbank einzustellen, diese im Internet zu veröffentlichen. Die tatsächliche Veröffentlichung findet erst nach der Überprüfung durch die/den zuständigen Wirtschaftsförderer/in der teilnehmenden Kommune bzw. des Diensteanbieters statt
    3. Unabhängig von evtl. Gesetzesverstößen bei der Einstellung eigener Inhalte in der Immobiliendatenbank sowie bei der Kommunikation mit anderen Teilnehmern sind dem Einsteller die folgenden Aktivitäten untersagt:
      1. Die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien,
      2. die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen,
      3. die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet sind/ist Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen,
      4. die Belästigung anderer Teilnehmer,
      5. die Aufforderung anderer Teilnehmer zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke,
      6. die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von in der Immobiliendatenbank verfügbaren Inhalten soweit dem Einsteller dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität in der Immobiliendatenbank ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird.
    4. Sollte dem Einsteller eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonst unberechtigte Nutzung der Immobiliendatenbank bekannt werden, so wendet er sich bitte an:

      Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Region Hannover, Vahrenwalder Str. 7, 30169 Hannover; Tel. 0511/61623236, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@region-hannover.de.
      Der Diensteanbieter wird den Vorgang sodann prüfen und ggfs. angemessene Schritte einleiten.
    5. Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Einstellers zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Einsteller selbst verantwortlich. Der Diensteanbieter schuldet dem Einsteller keine diesbezügliche Beratung
    6. Bei der Inserierung von Immobilienangeboten haben die Einsteller jede Handlung zu unterlassen, die geeignet ist, das Ansehen des Diensteanbieters oder teilnehmenden Kommunen zu beschädigen.
    7. Die in der Immobiliendatenbank verfügbaren Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheberrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum des Diensteanbieters, der anderen Teilnehmer oder sonstiger Dritte, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als Solche ist ggfs. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk i. S. der §§ 4 Abs. 2, 87 a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Einsteller und Nutzer dürfen die Inhalte lediglich gemäß diesen Nutzungsbedingungen sowie in der Immobiliendatenbank vorgegebenen Rahmen nutzen.
    8. Der Einsteller steht für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte ein. Der Einsteller verpflichtet sich, nur diejenigen Inhalte zu publizieren, für die er über entsprechende Nutzungsrechte verfügt, insbesondere gilt dies für eingestellte Texte und Bilder. Für die Verletzung von Nutzungsrechten Dritter stellt der Einsteller den Diensteanbieter von entstehenden Ansprüchen Dritter in vollem Umfang frei. Dies gilt insbesondere auch für entstehende Kosten der Rechtsverfolgung und -beratung
    9. Der Einsteller verpflichtet sich, die von ihm eingestellten Angebote laufend auf Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen und Änderungen unverzüglich vorzunehmen. Der Einsteller verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, von ihm eingestellte Objekte und Daten zu löschen, wenn das Objekt vermarktet (z.B. veräußert, vermietet, vermakelt) wurde.
    10. Der Einsteller verpflichtet sich, im Falle des Vorliegens eines Alleinvermarktungsrechts dieses auf Verlangen des zuständigen Wirtschaftsförderers / der Wirtschaftsförderin der teilnehmenden Kommune/des Diensteanbieters auf Aufforderung schriftlich nachzuweisen. Falls die Immobilie in einem Gebiet belegen ist, für das keine regionsangehörige Kommune teilnimmt, gilt dieses Recht für den Diensteanbieter.
    11. Der Einsteller verpflichtet sich, für seine geschäftlichen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen, Gruppen und juristischen Personen auch Namen und Anschrift des jeweiligen Vertretungsberechtigten anzugeben und den evtl. weiter erforderlich werdenden gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes erforderliche Angaben in der Immobiliendatenbank zu machen.
    12. Der Einsteller sichert zu, dass von ihm in die Immobiliendatenbank eingestellte oder zugänglich gemachte Inhalte geltendes Recht und Rechte Dritter nicht verletzten. Dies gilt insbesondere für eingestellte oder zugänglich gemachte Inhalte, die möglicherweise gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung im Zusammenhang von Immobilienangeboten von Maklern verstoßen.
    13. Der Einsteller stellt den Diensteanbieter von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten durch den Einsteller oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
    VI. Rechte und Pflichten des Diensteanbieters
    1. Der Diensteanbieter gewährt dem Einsteller den kostenlosen Zugang zu der Immobiliendatenbank. Dabei wird keine ausdrückliche Verantwortlichkeit für eine bestimmte Verfügbarkeit der Dienste im WWW im Monatsmittel gewährleistet. .
    2. Es besteht nur ein Anspruch auf die Nutzung der in der Immobiliendatenbank verfügbaren Dienste im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Diensteanbieter bzw. der von ihm beauftragten Unternehmen. Der Diensteanbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z. B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweise Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. .
    3. Der Diensteanbieter ist berechtigt, den Zugang zu Inhalten zu sperren und diese zu löschen, die von einen Einsteller in die Immobiliendatenbank eingestellt wurden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Diensteanbieter verletzen. Es bedarf in diesem Falle nicht der vorhergehenden Benachrichtigung an den Einsteller. Der Einsteller wird über die Sperrung/Löschung unverzüglich von dem Diensteanbieter benachrichtigt.
    4. Der Diensteanbieter kann den Zugang eines Einstellers zu der Immobiliendatenbank vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Einsteller gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat oder wenn der Diensteanbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Diensteanbieter die berechtigten Interessen des Einstellers angemessen berücksichtigen.
    5. Der Diensteanbieter ist jederzeit berechtigt, in der Immobiliendatenbank unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der Diensteanbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Einsteller Rücksicht nehmen.
    6. Der Einsteller hat Anfragen des Diensteanbieters oder von ihm beauftragten Dritten zu Inhalten und der Aktualität eingestellter Angebote oder zugänglich gemachter Inhalt unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Werktagen ab Anfragedatum, schriftlich zu beantworten. Falls der Einsteller gegen diese Verpflichtung verstößt, ist der Diensteanbieter berechtigt, den Zugang zu den einstellten Angeboten zu sperren oder diese zu löschen, ohne dass der Einsteller weiter angehört wird. Der Einsteller wird über die Sperrung / Löschung der Angebote durch den Diensteanbieter informiert werden.
    7. Bei der Einstellung von Immobilienangeboten werden personenbezogene Daten der Einsteller erhoben. Weitere Einzelheiten hierzu werden in einer separaten Datenschutzerklärung nebst entsprechender Einwilligung vorgehalten.
    VII. Vergütung

    Für das Einstellen von Immobilienangeboten erfolgt keine Vergütung an den Diensteanbieter.

    VIII. Transferschnittstelle
    1. Für den automatischen Transfer von Immobilien aus dem Immobiliensystem des Einstellers in die Immobiliendatenbank stellt der Diensteanbieter eine Transfernschnittstellte zur Verfügung
    2. Der Diensteanbieter übernimmt keine Garantie für eine vollständige und korrekte Datenübernahme. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass die seitens des Einstellers eingesetzte einstellende Immobiliensoftware unter Umständen Felder vorhält, die in der Immobiliendatenbank nicht enthalten sind. Des Weiteren können Updates und Feldänderungen zu einer nicht vollständig korrekten Datenübertragungen führen, bis diese Feldänderungen bei der sog. Importmatrix der Immobiliendatenbank nachvollzogen sind
    3. Für die Bereitstellung der Transferschnittstelle wird kein Entgelt erhoben.
    IX. Gewährleistung und Haftung
    1. Sollte dem Einsteller durch die Nutzung von in der Immobiliendatenbank unentgeltlich zur Verfügung gestellten Inhalten (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) ein Schaden entstehen, so haftet der Diensteanbieter nur, soweit der Schaden des Einstellers aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit des Diensteanbieters.
    2. Der Diensteanbieter übernimmt keine Garantie für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen. Der Diensteanbieter übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit der Server und damit der unentgeltlich eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte. Einschränkungen der Verfügbarkeit der Server sind keine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Diensteanbieters, es sei denn, diese sind von dem Diensteanbieter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
    X. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
    1. Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Teilnahme an der Immobiliendatenbank abgegeben werden, in Schriftform oder per E-Mail abzugeben. Die E-Mail-Adresse des Diensteanbieters lautet: wirtschaftsfoerderung@region-hannover.de. Die postalische Anschrift des Diensteanbieters lautet: Vahrenwalder Str. 7, 30165 Hannover. Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Fall einer solchen Änderung wird der Diensteanbieter den Einsteller hierüber in Kenntnis setzen.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
    3. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, der Sitz des Diensteanbieters (Hannover).




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